Um eine physiotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen zu können, brauchen Sie:
- Eine Überweisung des Arztes/der Ärztin
- Bewilligung der Überweisung von der zuständigen Sozialversicherung
- Telefonische Terminvereinbarung
- Mit der saldierten Rechnung kann bei allen Kassen um Kostenzuschuss angesucht werden
Zur Information:
Private Unfall- oder Zusatzversicherungen zahlen meist den Selbstbehalt zurück!